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by Michael Ohlrogge
Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Charterer und dem
Vercharterer (Michael Ohlrogge) geschlossen wird. Mit der Unterschrift erkennt der Charterer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
Vertrag
Der von Vercharterer und Charterer unterschriebene Vertrag ist erst mit gezahlten Gebühren sowie erfolgter Übergabe gültig.
Zahlungsbedingungen
Die Kaution in Höhe von 1500,00 sowie die Chartergebühren sind sofort fällig.
Führerschein
Der Charterer versichert, dass er über die notwendigen Kenntnisse, die für die Durchführung des geplanten Törns erforderlich sind und den Sportbootführerschein See besitzt. Die Originale sind bei Übernahme des Bootes vorzuzeigen. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung des Bootes zu verweigern, wenn sich Probleme bei der Einweisung aufzeigen, die Zweifel an einem sicheren Umgang mit dem Boot wecken.
Einweisung
Der Vercharterer und der Charterkunde verpflichten sich, an einer ausführlichen Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ohne Zeitdruck teilzunehmen. Danach sind weitere Einwendungen des Charterkunden über Ausrüstung und Tauglichkeit des Bootes ausgeschlossen. Eine Übersicht der erforderlichen Ausstattung und weitere Unterlagen befinden sich auf dem Boot.
Nutzung des Bootes
Der Charterer verpflichtet sich, max 6 Personen, entsprechend der Zulassung des Bootes, an Bord zu nehmen.
Versicherung/Kaution
Für das Boot besteht eine Haftpflichtversicherung. Alle Prämien für die Versicherung sind in der Chartergebühr enthalten. Im Falle eines Schadens muss der Selbstbehalt der Versicherung in Höhe von 1500 Euro vom Charterer beglichen werden.
Tanken
Das Boot wird vollgetankt übergeben und ist immer vollgetankt zurückzugeben. Es können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, wodurch der Füllstand über die Tankanzeige geschätzt wird. Für die Betankung stehen entsprechende Kanister zur Verfügung, oder kann gegen Bezahlung i.H. von 65 Euro zzgl. Kosten für Benzin übernommen werden.
Übergabe/Rücknahme
Die Übergabe und Rücknahme des Bootes erfolgt verbindlich zu dem im Vertrag angegebenen Termin. Das Boot ist nach Ende der Fahrt in ordentlichem Zustand zu übergeben. Bei der Rücknahme nimmt der Vercharterer eine Überprüfung des Bootes und der Ausrüstung vor. Der Charterkunde verpflichtet sich, Grundberührungen, Kollisionen und Schäden bei der Rückgabe zu melden. Der Vercharterer ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen die rechtzeitige Rückkehr nicht möglich sein, ist der Vercharterer sofort telefonisch zu informieren.
Schadensfälle
Treten während der Charter Schäden am Boot oder der Ausrüstung auf, so ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch zu informieren. Wartezeiten bis zum Eintreffen eines Monteurs sind zu akzeptieren und stellen keinen Grund für eine Minderung des Charterpreises dar. Wenn wegen einer nicht vom Charterer zu verantwortenden Panne das Boot mehr als 6 Stunde nicht genutzt werden kann, wird der Charterpreis anteilig entsprechend gemindert. Eine Panne zu Lasten des Charterers gibt kein Recht auf Entschädigung für den Verlust der Bootsbenutzung. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet und außerdem dem Vercharterer telefonisch mitgeteilt werden. Der Chartergast ist verpflichtet, einen Bericht mit Skizze zu erstellen, der auch die Personalien, Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten enthält und den alle Beteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den Havarieschaden haftbar gemacht werden. Alle anderen Schäden sowie Aufwendungen für abhanden gekommene Ausrüstungsgegenstände trägt der Charterer, soweit nicht von einer Versicherung Ersatz geleistet wird. In solchen Fällen ist der Vercharterer berechtigt, bei Rückgabe des Bootes die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten bzw. einen Vorschuss zu verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers sind nicht ausgeschlossen, z.B. wenn eine Havarie oder vom Charterkunden zu verantwortende, versteckte Mängel verschwiegen werden.
Haftung
Der Charterkunde verpflichtet sich, das Boot mit der größtmöglichen Sorgfalt zu benutzen und nach den Regeln guter Seemannschaft zu handhaben. Vorschriften der Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Falle einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Charterer haftet für alle Schäden am Boot und der Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind und nicht von den Versicherungen reguliert werden. Der Charterer haftet dem Vercharterer nicht nur für Schäden am Boot und seiner Ausrüstung, sondern auch für den Verlust desselbigen. Bei Vertragspflichtverletzungen haftet der Charterkunde für alle daraus entstehenden Folgen.
Soweit der Vercharterer für vom Chartergast zu vertretende Handlungen oder Unterlassungen von Dritten haftbar gemacht wird, stellt er den Vercharterer von allen rechtlichen Folgen frei. Jegliche Haftung für den Verlust oder für Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers und der übrigen Teilnehmer ist ausgeschlossen.
Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Charter von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Verscharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen im In- und Ausland frei.
Der Charterer übernimmt das Motorboot auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer haftet weder für ihn, noch für andre Personen an Bord.
Der Verscharter ist bestrebt das Motorboot rechtzeitig für die Vercharterung in einem technisch einwandfreien und gebrauchsfähigem Zustand zu haben. Sollte das Motorboot durch eine vorherige Vercharterung defekt und somit nicht einsatzfähig sein, oder unerwartete technische Probleme auftauchen, ist der Vercharterer verpflichtet dieses unverzüglich dem Charterer mitzuteilen. Falls aufgrund von fehlenden Ersatzteilen oder anderer Herausforderungen das Motorboot nicht rechtzeitig zum Charterbeginn einsatzbereit sein, werden dem Charterer nachweisliche Reisekosten bis zu EUR 100,00 vom Vercharterer erstattet. Vom Vercharterer werden keine weiteren / zusätzlichen Ausfallkosten und / oder Entschädigungen übernommen.
Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigegenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.
Fahrtgebiet
Das Fahrtgebiet erstreckt sich auf die gesamte Nordsee innerhalb 3 Seemeilen von der Küste.
Es sind nur Fahrten bis Windstärke 6Bft zulässig.
Allgemein
Der Charterer / Schiffsführer erklärt sich ausdrücklich:
- Die nautischen und seemännischen Kenntnisse zum Befahren des vorgesehenen Seegebietes zu haben.
- Sich vor Törnbeginn über die Gelegenheiten des Fahrtgebietes eingehend zu informieren, wie z.B. über Strömungen, Untiefen und veränderliche
Wassertiefen bei starken Wind und/oder Tiedenveränderungen
- Die Seemannschaft zu beheerschen und ausreichend Erfahrungen in der Führung eines Motorbootes zu besitzen.
- Die Bestimmungen eines Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldung beim Hafenmeister vorzunehmen.
- Keine Veränderung am Schiff vorzunehmen.
- Das Motorboot pfleglich zu behandeln, als sei es sein Eigentum.
- Das Logbuch in den vergebenen Weise zu führen.
- Die Drehzahl der Motoren nicht unter Dauerlast (=Höchstdrehszahl) laufen zu lassen.
- Die Z-Antriebe im Fahrbetrieb komplett nach unten zu fahren (wenn es die Tiefe des Wasser zulässt). Die Z-Antriebe dürfen in angehobenen Winkel
nicht betrieben werden, da ggf. die Antriebswelle beschädigt werden kann.
Motorenüberwachung
Der Ölstand ist vor jedem Fahrbeginn zu überprüfen. Bei einer Veränderung des durchschnittlichen Öldrucks oder der Kühlwassertemperatur, ist der betroffene Motor sofort auszuschalten und der Vercharterer unverzüglich zu informieren.
Hinweis
Es sind mitzubringen für Ihren Törn: Schlafsäcke, Kopfkissen, Handtücher, Bettwäsche und persönliche Wäsche.